Ableitungen | elektro-wissen.de 

elektro-wissen.de

Ableitungen

Eine so genannte Ableitung verbindet die Fangeinrichtung mit einem Erder. Solche Ableitungen müssen so kurz wie möglich gehalten werden. Bei Fangeinrichtungen muss pro 20m Gebäudeumfang eine Ableitung gesetzt werden. Wird dies nun für ein Gebäude errechnet, und es ergibt sich eine ungerade Zahl, so muss die errechnete Zahl der Ableitungen um eins erhöht werden.

Ist ein Gebäude jedoch in Länge oder Breite kleiner als 12m so wird die errechnete Zahl an Ableitungen um eins erniedrigt.

Gebäude deren Grundfläche 40m x 40m überschreitet, benötigen zusätlich eine oder mehrer Ableitungen innerhalb des Gebäudes,oder die Gesamtzahl der äußeren Ableitungen ist zu erhöhen.

Beispiel:

Ein rechteckiges Gebäude mit den Außenmaßen 10m x 20m. Wie viele Ableitungen wären in diesem Fall erforderlich?

Die Ableitungen müssen möglicht gleichmäßig auf den Umfang eines Gebäudes verteilt werden. Wegen Toren, Fenstern oder ähnlichem ist dies nicht immer möglich. Die Eck und Knotenpunkte der Fangeinrichtung müssen möglichst direkt mit den Ableitungen verbunden werden. Ableitungen dürfen auch unter Putz, in Schlitzen oder Schächten verlegt werden. Der Mindestabstand zu Fenstern und Türenmuss dabei aber 0,5m betragen.

Bestimmte Bauelemente an Außenwänden können auch als Ableitungen dienen.


Dazu gehören unter anderem:

  • Feuerleitern
  • Duchgehende metallene Fasaden
  • Metallene Regenrinnen

In Gebäuden die in Stahlskelettbauweise errichtet sind darf das innere Stahlskelett als Ableitung verwendet werden. Die Wasserleitungen dürfen jedoch nicht als Ableitung dienen. Diese müssen über den Gebäudepotentialausgleich angeschlossen werden.