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Blitzschutz für bauliche Anlagen nach der Bauordnung der Länder

Bauliche Anlagen die bei denen je nach Bauart, Lage oder Nutzung ein Blitzschlag besonders schwere Folgen haben könnte, sind mit einem wirksamen Blitzschutz zu versehen. Zu solchen Anlagen zählen:

  • Hochhäuser, hohe Schornsteine oder Türme, kurz bauliche Anlagen die ihre Umgebung weit überragen.
  • bauliche Anlagen die besonders brand oder explusionsgefährdet sind, wie zum Beispiel Holzbearbeitungsbetriebe, Lack- und Munitionsfabriken, Lager brennbarer Materialien oder Gasbehälter.
  • bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung, in denen infolge einer Menschenansammlung bei Blitzschlag mit einer Panik zu rechnen ist.
  • sonstige bauliche Anlagen, die besonders brandgefärdet sind oder bei denen Kulturgüter geschütz werden sollen.