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Blitzschutz-Potentialausgleich

Ein Blitzschutz-Potentialausgleich dient hauptsächlich zur Vermeidung von Überschlägen und Durchschlägen bei Blitzschlägen. Ein Potentialausgleich wird erreicht durch Verbindung der Blitzschutzanlage, mit den metallenen Installationen, den geerdeten Teilen von Starkstrom- und Fernmeldeanlagen sowie aktiven Leitern von Starkstromanlagen und sonstigen geerdeten Teilen.

Im Gegensatz zum Potentialausgleich der gemäß DIN VDE 0100 Teil 401 in jedem Gebäude einzurichten ist, erfordert der Blitzschutz-Potentialausgleich in der Regel erweiterte Maßnahmen. Beispiele hierfür sind bei so genannten Näherungen die direkt leitende Verbindung zwischen der Blitzschutzanlage und den Rohrsystemen, die Verbindung voneinander isolierter Rohrsysteme über Trennfunkenstrecken (eine direkte Verbindung könnte den kathodischen Schutz aufheben), die Verbindung aktiver Leiter der Starkstromanlage über Ventilableiter.


In Hochhäusern über 30m Höhe muss derBlitzschutz-Potentialausgleich in Abständen von max. 20m Höhe wiederholt werden.


Der Mindestquerschnitt für Blitzschtz-Potentialausgleichsleitungen beträgt für Kupfer 16mm2, für Aluminium 25mm2 und für verzinkten Stahl 50mm2, wenn nach den Bestimmungen DIN VDE 0100 nicht größere Querschnitte gefordert werden. Bei Leitungen die nur Teilblitzströme führen sind 6mm2 Kupfer, 10mm2 Aluminium und 16mm2 Eisen zulässig.