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Fangeinrichtungen

Fangeinrichtungen bestehen im Allgemeinen aus massiven Rundleitern, massiven Flachleitern oder Seilen aus leitfähigem Material. Diese befinden sich auf, oberhalb oder seitlich an einer baulichen Anlage. Als Fangeinrichtung kommt meißt eine Kombination aus waggrecht verlegten Fangleitungen, senkrechten Fangstangen und Fangnetzten zur Anwendung.


Auf Gebäuden mit Flachdächern werden die Fangleitungen in der Regel in Maschenform angelegt. Hierbei darf kein Punkt des Daches mehr als 5m von einer Fangeinrichtung entfert sein. Daraus ergibt sich eine Maschenbreite von maximal 10m die maximale Maschenlänge darf laut bestimmungen nicht 20m nicht überschriten. Die genauen Abstände sind in Schutzklassen von I bis IV eingeteilt.

Fangeinrichtungen für Gebäude mit Steil- oder Zeltdächern können auch aus einer Fangleitung oder einer Fangstange bestehen, solange die Gesamthöhe von 20m nicht überschritten wird. Jedoch muss das Gebäude mit allen Teilen im Schutzbereich liegen. Der Schutzbereich befindet sich in einem 45° Winkel unter der Fangeinrichtung (Bild).


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Mehrere Schutzstangen vergrößern den Abstand entsprechend.

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In bestimmten Mindestdicken können Blechdächer, Metalleinfassungen von Dachkanten oder ähnliche Dachaufbauten als Fangeinrichtung dienen. Doch dabei muss auf eine funkensichere Verbindung geachtet werden. Zusätzliche waagrechte Fangleitungen benötigen Gebäude ab einer Höhe von 30m. Diese müssen in einem Abstand von mindestens 20m seitlich angebracht werden.


Die Fangleitungen am Fürst eines Gebäudes müssen mindestens 0,3m nach oben gebogen verlängert sein (Bild).


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Metallene Bauteile an Seitenwänden eines Gebäudes mit einer Höhe von bis zu 20m müssen nur mit der Blitzschutzanlage verbunden werden wenn sie nicht im Schutzbereich liegen, nicht größer als 5m2 oder länger als 10m sind.

Nichtmetallene Dachaufbauten dürfen nicht mehr als 0,3m aus der Maschenebene herausragen, sonst müssen weitere Fangeinrichtungen angebracht werden.